Seit dem 23. Mai 1945 kennt Deutschland nur noch Bewohner keine Bürger (Artikel 25 GG). Das haben die Alliierten bis zu einem Friedensvertrag so verordnet.
Wie der Bundesfinanzminister der Bundesrepublik Wolfgang Schäuble (CDU) am 18.11.2011 vor Bankmanagern und laufender Kamera sagte: Deutschland war seit dem 08. Mai 1945 (Tag der Kapitulation der Wehrmacht) zu keinem Zeitpunkt mehr je souverän.
So ist es auch seit diesem Zeitpunkt mit dem deutschen Rechtsstaat!
Die von den Alliierten künstlich oder mit Druck verordneten “Verfassungen” kennen, ausgenommen die Verfassung des Künstlichen Staates Nordrhein-Westfalen (Proklamationsbefehl Militärdirektive Nr. 63 der Britischen Besatzungsmacht 1945), nicht mal mehr das Deutsche Volk!
Somit spricht auch kein Richter irgendeines Gerichtes Recht im Namen des deutschen Volkes! Denn der Staat der Bewohner des deutschen Gebietes ist handlungsunfähig!
Da wir nur eine Verwaltungseinheit Treuhandverwaltung Bundesrepublik mit angehängter Firmenstruktur haben, wird Recht gesprochen “Im Namen des Volkes!” ohne Unterschrift, obwohl die Unterschrift vorgeschrieben ist im tatsächlichen deutschen Recht.
(§ 317 Abs. 1 staatliche ZPO
Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt).
Den Beteiligten wird statt der unterschriebenen vorgeschriebenen Entscheidung ( § 315 staatliche ZPO
§ 315 Unterschrift der Richter
nur eine nicht bestellte Ausfertigung ohne Unterschrift übermittelt
(§ 317 Abs. 4 staatliche ZPO
Ist das Urteil nach § 313 b Abs. 2 in abgekürzter Form hergestellt, so erfolgt die Ausfertigung in gleicher Weise unter Benutzung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift oder in der Weise, dass das Urteil durch Aufnahme der in § 313 Abs. 1 Nr. 1 – 4 bezeichneten Angaben vervollständigt wird.
Die Abschrift der Klageschrift kann durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder durch den Rechtsanwalt des Klägers beglaubigt werden.)
Es kommt aber noch grotesker: Für welches Volk sprechen die sich um die Unterschrift drückenden seit 1982 persönlich haftenden nicht für das deutsche Volk sprechenden “Richter” (§ 823; 839 BGB)?
Antwort: Für keines! – Grundgesetz kennt nur Bewohner!
Artikel 25 (Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes).
und ist künstlich siehe Prof. Dr. Carlo Schmidt!
Es kommt noch grotesker: die Bundesrepublik hat kein Staatsgebiet es gibt also kein Bundesgebiet!
Bei dem Staatsgebiet handelt es sich um das Gebiet des handlungsunfähig gestellten Staates Deutsches Reich, dass am 29.09.1990 freigegeben wurde (bis auf die von den Alliierten und den Polen fremdverwalteten Gebiete [Ostpreussen, Pommern, Schlesien, Kasernen und Standorte der Alliierten in den ehmaligen Besatzungszonen ausgenommen Berlin]!
siehe Postliminium 2plus4Vertrag – Artikel 7 Abs. 2:
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Mit dem Vereinten Deutschland ist Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937 gemeint nicht die Bundesrepublik – Da kein Friedensvertrag geschlossen wurde gilt das Besatzungsrecht wegen des Überleitungsvertrages für die Bewohner der besetzten Verwaltung weiter (siehe BGBl. II 1990 S.1356ff. und BGBl. II 1990 S.1274ff., sowie Haager Landkriegsordnung Artikel 43,48,55 – rechtlich analisiert: Hannoversches Forum für Rechtswissenschaften – Michael Rensmann -Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland S. 123ff.)
Der deutsche Boden selbst ohne Bewohner ist seit dem 29.09.1990 faktisch frei durch das ius postlimini der Alliierten. Ab dem 15.03.1991 wurde das Besatzungsrecht für die Bewohner der Bundesrepublik wieder in Kraft gesetzt und das Postliminium mit der Freigabe des Deutschen Gebietes umgesetzt:
Hier der Beweis:
Am 2. Oktober 1990 wurden die Rechte der Alliierten in Bezug auf Deutschland und Berlin suspendiert. Am 15. März 1991, als alle Einheitsmessen bereits gesungen waren und die Sowjetunion nach einigen kontroversen Debatten im Obersten Sowjet ihre Ratifikationsurkunde in Bonn hinterlegt hatte, trat der 2plus4 Vertrag in Kraft und das Besatzungsrecht für die Bewohner ebenfalls wieder neu unter der neuen Treuhandverwaltung Bundesrepublik, da ja an dem Tag die Aussetzung der Besatzungsrechte durch den 2plus4 Vertrag aufgehoben wurde und das ius postlimini greift!
Durch das 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz geltend ab dem 29.11.2007 haben die Alliierten verfügt ohne Zustimmung des Bundestages siehe Protokoll! dass es nur noch Schiedsgerichte bei Arbeitsstreitigkeiten gibt nach AHK-Gesetz Nr. 35 – alle anderen Gerichte wurden faktisch aufgehoben.
FAZIT:
Die sogenannte Justiz der Bundesrepublik ist eine willkürliche parasitäre Fatamorganaerscheinung bis die Bewohner es merken und realisieren (ausgenommen Arbeitsrecht) – juristisch nach Völkerrecht für die Bewohner der Treuhandverwaltung Bundesrepublik nur noch zuständig bei Schiedsgerichten in Arbeitsstreitigkeiten nach AHK-Gesetz Nr. 35. Alles andere ist nur willkürlich vorhanden ohne Rechtsgrundlage aber auch nur für die Bewohner die durch die Verwaltung verwaltet werden. Für alle nach Artikel 139 (Kriegslist Artikel 24 HLKO) GG in Verbindung mit Artikel 146 GG entnazifizierten und für alle in Staatlicher Selbstverwaltung nach UN-Res 56/83 Artikel 9 bis zu einem Friedensvertrag in Deutschland wohnenden unzuständig!
Eigener Bericht-staseve- vom 22.11.2012